Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BS360 Fußballschule

Stand: 4. September 2026

Veranstalter und Vertragspartner auf Anbieterseite

BS360 Fußballschule, Binn/Schoofs GbR
Anschrift: Hufschmiedskamp 29
E-Mail: info@bs360-fussballschule.de | Telefon: 0171-8217526

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fußballcamps, Trainingseinheiten und sonstige Veranstaltungen der BS360 Fußballschule. Vertragspartner des Veranstalters ist die volljährige Person, welche die Anmeldung abgibt (nachfolgend „Kunde“). Die angemeldete minderjährige oder volljährige Person wird nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit Absenden der Online-Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn dies in ihr ausdrücklich erklärt wird.

Der Veranstalter kann eine Anmeldung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei ausgebuchter Veranstaltung, Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen oder offenen fälligen Forderungen aus früheren Verträgen.

3. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen

Inhalt, Termin, Zeitraum, Ort, Altersgruppe und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags wird.

Der Kunde stellt sicher, dass der Teilnehmer gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist. Vor Veranstaltungsbeginn teilt der Kunde dem Veranstalter diejenigen Erkrankungen, Allergien, gesundheitlichen Einschränkungen, erforderlichen Medikamente und besonderen Betreuungsbedarfe mit, die für die sichere Teilnahme, Betreuung oder Notfallhilfe erforderlich sind. Gesundheitsbezogene Angaben sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Soweit hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Diese Mitteilung ersetzt keine individuelle medizinische Betreuung.

Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten sportlichen Erfolg. Ein Anspruch auf bestimmte Trainingsinhalte oder den Einsatz bestimmter Trainer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlung

Es gilt der in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesene Gesamtpreis. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Betrag sofort fällig.

Zahlungskonto: Sparkasse am Niederrhein, IBAN DE15 3545 0000 1101 1719 30. Verwendungszweck: Name der Veranstaltung und Name des Teilnehmers.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.

5. Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das vertragliche Rücktrittsrecht nach Ziffer 6 bleibt unberührt.

Soweit ausnahmsweise keine termingebundene Freizeitdienstleistung vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

6. Vertraglicher Rücktritt des Kunden und Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit in Textform zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der pauschalierte Ersatzanspruch beträgt:

  • bis einschließlich 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Gesamtpreises
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
  • ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder eine wesentlich niedrigere Einbuße entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet.

Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Voraussetzung ist, dass dieser alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Wechsel organisatorisch zumutbar ist. Tatsächlich entstehende, nachgewiesene Mehrkosten des Wechsels können berechnet werden. Wird der Platz anderweitig vollständig vergeben, entfällt die Stornopauschale.

7. Krankheit, Verletzung und vorzeitiger Abbruch

Krankheit, Verletzung oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe des Teilnehmers berechtigen nicht automatisch zur kostenfreien Vertragsbeendigung. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn gilt Ziffer 6. Bei einem Abbruch nach Veranstaltungsbeginn besteht ein Erstattungsanspruch nur nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung werden berücksichtigt.

Der Abschluss einer privaten Reiserücktritts- oder Veranstaltungsversicherung kann sinnvoll sein; der Veranstalter vermittelt keine Versicherung.

8. Absage, Verschiebung und Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann eine Veranstaltung aus wichtigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem und von ihm nicht zu vertretendem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei behördlichen Anordnungen, Unbespielbarkeit der Anlage, erheblichen Sicherheitsrisiken, extremer Witterung oder Ausfall unverzichtbarer Trainer, sofern kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist. Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl ist nur zulässig, wenn die Mindestzahl in der Veranstaltungsbeschreibung genannt wurde und die Absage spätestens zu dem dort angegebenen Zeitpunkt erfolgt.

Bei Absage erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Teilnahmeentgelte unverzüglich. Bei einer Verschiebung kann der Kunde den Ersatztermin annehmen oder kostenfrei zurücktreten. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei vom Veranstalter zu vertretender Pflichtverletzung, bleiben unberührt.

Zumutbare Änderungen des Ablaufs, der Trainingszeiten, des Veranstaltungsorts im näheren räumlichen Umfeld oder des Trainerteams sind zulässig, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert; bei einer wesentlichen, unzumutbaren Änderung kann er kostenfrei zurücktreten.

9. Aufsicht, Abholung und eigenständiger Heimweg

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Teilnehmers an einen erkennbaren Trainer oder Betreuer am vereinbarten Treffpunkt und endet mit dem angegebenen Veranstaltungsende sowie der Übergabe an eine abholberechtigte Person.

Ein Teilnehmer darf nur dann allein kommen oder den Heimweg allein antreten, wenn der Kunde dies zuvor in Textform erlaubt hat. Verspätungen und Änderungen der abholberechtigten Person sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten besteht keine Aufsichtspflicht, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

10. Medizinische Notfälle

Bei einem medizinischen Notfall dürfen Trainer und Betreuer die nach den Umständen erforderlichen Erste-Hilfe- und Rettungsmaßnahmen veranlassen, insbesondere Rettungsdienst, Notarzt oder Krankenhaus verständigen. Die Erziehungsberechtigten werden so schnell wie möglich informiert. Aktuelle Notfallkontakte sind bei der Anmeldung anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

11. Verhaltensregeln und Ausschluss

Teilnehmer müssen angemessene Sicherheitsanweisungen sowie Haus- und Platzordnungen beachten. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten, insbesondere Gewalt, Mobbing, erheblicher Gefährdung anderer oder wiederholten erheblichen Regelverstößen, kann der Veranstalter den Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung ausschließen. Eine vorherige Ermahnung ist entbehrlich, wenn sie unzumutbar ist oder ein sofortiger Ausschluss zum Schutz anderer erforderlich ist.

Im Fall eines vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschlusses richtet sich eine Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht, eine Garantie übernommen wurde oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

13. Persönliche Gegenstände und Versicherung

Für persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht zur Veranstaltung mitzubringen und persönliche Sachen zu kennzeichnen.

Der Kunde ist für einen angemessenen Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungsschutz des Teilnehmers verantwortlich, soweit kein gesetzlicher oder sonstiger Versicherungsschutz besteht. Diese Regelung begrenzt die Haftung des Veranstalters nach Ziffer 12 nicht.

14. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Teilnehmers werden zu Werbe-, Öffentlichkeits-, Dokumentations- oder Social-Media-Zwecken nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung erstellt, verwendet oder veröffentlicht, soweit nicht im Einzelfall eine andere tragfähige Rechtsgrundlage besteht. Die Teilnahme am Camp ist nicht von dieser Einwilligung abhängig. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Veröffentlichungskanälen und Speicherdauer, enthält die jeweilige Einwilligung beziehungsweise Datenschutzerklärung.

Aufnahmen durch andere Teilnehmer oder Begleitpersonen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters, soweit der Veranstalter sie nicht veranlasst oder sich zu eigen macht. Gesetzliche Schutz- und Handlungspflichten bleiben unberührt.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfänger und Betroffenenrechte, ergeben sich aus der bei Vertragsschluss zugänglichen Datenschutzerklärung unter: https://bs360-fussballschule.de/datenschutz

16. Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.